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Allgemeine Geschäftsbedingungen | Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lizenznehmer


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Quantor International Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

I. Informationen über das Unternehmen

Quantor24 ist der Internetshop von

Quantor International Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Austraße 4, 95445 Bayreuth

HRB: 3863 USt-IdNr.: DE277535570

Tel. 0921 - 1 50 83 05 15 Fax 0921 - 1 50 83 05 55

info@quantor-international.de www.quantor-international.de

(nachfolgend „QI“ genannt)



II. Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte von QI mit Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden „Kunde“ genannt) im Bereich des Warenvertriebs von Edelmetallen und Handelswaren.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit QI in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit QI in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten.

(4) Die Geschäftsbedingungen von QI gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von QI abweichende Bedingungen des KUNDEN erkennt QI nicht an, es sei denn, QI hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von QI gelten auch dann, wenn QI in Kenntnis entgegenstehender oder von QI verwandter Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden, die Lieferung an die Kunden vorbehaltlos ausführt.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.



§ 2 Hinweise auf das Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Kein Widerrufsrecht bei Edelmetallprodukten

Gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB besteht auch für Verbraucher kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (QI) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

(2) Widerrufsrecht bei anderen Handelsgütern

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Quantor International Vertriebs GmbH & Co. KG, Austraße 4, 95445 Bayreuth

Fax: 0921- 150 830 555 Email: info@quantor-international.de

(3) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen sind, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.



§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von QI im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei QI Waren zu bestellen.

(2) Bei der Bestellung durch Eingabe auf der Internetplattform von QI (Quantor24) gibt der Kunde gemäß nachfolgend genannten Einzelschritten ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab:

(a) Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ kann der Kunde die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Durch den Button „Weiter zur Kasse“ muss der Kunde seine persönlichen Daten und die Art der Bezahlung wählen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Kauforder wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Feldes „Auftrag abschicken“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber QI zum Abschluss eines Kaufvertrages.

(b) Nach der Bestellung erhält der Kunde von QI eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei QI bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

(3) Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit herunterladen bzw. ausdrucken. Den Inhalt seiner Bestellung kann der Kunde unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung ausdrucken.

(4) QI ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, Telefax, E-Mail oder durch Übersendung der Ware erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Auftragsbestätigung oder Warenlieferung bei dem KUNDEN eingeht, gilt das Angebot als durch QI abgelehnt.

(5) Sofern zwischen dem Kunden und QI keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, wird Lieferung gegen Vorkasse vereinbart.

(6) Soweit zwischen dem Kunden und QI keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind die Waren der Gattung nach bestimmt geschuldet, d. h., sollte die Ware nicht mehr lieferbar sein, ist QI berechtigt, dem Kunden eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware zu übersenden.

(7) Bilddarstellungen im Online-Shop stellen einen Warenartikel nur in beispielhafter Form dar. Der tatsächliche Lieferanspruch des Käufers besteht nur für einen artgleichen oder gleichwertigen Artikel.

(8) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind QI unverzüglich mitzuteilen.



§ 4 Regelmäßiger monatlicher Edelmetallkauf

(1) Bei Edelmetallen wird eine langfristige Laufzeit geraten. Gold und Silber werden mit einer Feinheit von mindestens 995/1000 gekauft.

(2) Es ist keine Laufzeit vereinbart.

(3) Der Kunde gibt Quantor eine Einzugsermächtigung für den regelmäßigen monatlichen Edelmetallkauf. Sobald der Betrag auf dem Konto von Quantor gutgeschrieben ist, wird zum nächsten planmäßigen Kauftermin das Edelmetall gekauft.

(4) Der Bankeinzug kann jederzeit widerrufen werden.

(5) Bei Nichteinlösung des Einzuges werden dem Kunden die Quantor entstandenen Bankspesen sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € in Rechnung gestellt.

(6) Die regelmäßigen Edelmetallkäufe werden einmal im Monat durchgeführt, und das gekaufte Edelmetall wird gelagert. Der zugrunde gelegte Edelmetallpreis ist der Preis, den QI seinem Edelmetall-Lieferanten bezahlt. Quantor legt den Kauftermin fest. Eine Zuzahlung von min. 200 € ist für den Kunden jederzeit möglich. Diese Zuzahlung muss der Kunde auf das Konto von Quantor überweisen und der Edelmetallkauf wird zum nächsten Kauftermin ausgeführt.

(7) Der Kunde schließt mit QI einen Verwahrungsvertrag, auf welchen grundsätzlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 688 ff. Anwendung finden. QI lagert gekaufte Edelmetalle grundsätzlich nicht selbst ein, sondern bedient sich zur Erfüllung eines spezialisierten Wertlogistikunternehmens – insofern ist QI von der Auslegungsregel des § 691 BGB befreit. Die Edelmetalle werden auf Namen des Kunden in das Sammellager von QI eingelagert, erhalten eine individuelle Identifikationsnummer und ist Sondervermögen des Kunden. Dieser Erfüllungsgehilfe, ein im Bereich der Wertlagerung von hochwertigen Waren erfahrenes, internationales Spezialunternehmen, welches im Auftrag von QI die Einlagerung übernimmt und die geeigneten Räumlichkeiten samt notwendiger Sicherheits- und Sicherungseinrichtungen vorhält. Eine durch den Kunden selbst durchgeführte Anlieferung der einzulagernden Ware beim einlagernden Unternehmen ist nicht möglich.

(8) Versicherung

Die im Auftrag von Quantor zum Zwecke der Wertlagerung tätigen Wertelagerunternehmen hat eine Haftpflichtversicherung, welche im für diesen Vertragszweck ausreichenden Umfang im Falle eines teilweisen oder vollständigen Verlustes sowie einer Beschädigung der physisch dort eingelagerten Edelmetalle die vollständige Haftung übernimmt. Das Bestehen dieser Versicherung wird Quantor durch das Wertelagerunternehmen in regelmäßigen Abständen nachgewiesen.

(9) Kündigen, Aussetzen, Ausliefern, Teilauszahlungen

Der Kunde kann den Auftrag für regelmäßige Edelmetallkäufe jederzeit kündigen, aussetzen, sich das Gold ab 100 Gramm, das Silber ab 3 kg, liefern lassen oder Teilauszahlungen verlangen. Ab einem Goldbestand von 100 Gramm kann sich der Kunde sein Gold anliefern lassen. Quantor bestimmt die Goldstückelungen. Ein Restbetrag wird dem Kunden überwiesen. Beispiel: Der Kunde hat einen Goldbestand von 108,55 Gramm und löst seinen Lagervertrag auf. Der Kunde bekommt 100 Gramm Gold geliefert. Der Restgoldbestand in Höhe von 8,55 Gramm, minus Transportkosten, wird zum Tageskurs verkauft und dem Kunden überwiesen. Die Transportkosten trägt der Kunde.

Die Lagergebühren und die Transportkosten werden entweder von den monatlichen Zahlungen einbehalten oder mit dem Goldbestand verrechnet

(10) Einlagerungsgebühren

Die Einlagerung im Rahmen dieses Verwahrungsvertrages ist kostenpflichtig. Die Einlagerung und Versicherung kosten 0,15% mtl. auf den jeweiligen Edelmetallbestand. In Abweichung von § 699 ff. BGB ist die Vergütung für die Wertlagerung monatlich im Voraus fällig.

(11) Preiserhöhungen werden ab dem Inkrafttreten der neuen AGB`s auch für Bestandsverträge wirksam.



§ 5 Preise, Versandkosten

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags bei QI gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit der Auftrag über die Internetplattform erteilt wurde und keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Der Versand der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von QI veröffentlicht. Die Logistikkosten werden dem Kunden vor Abschicken des Online-Auftrages angezeigt.



§ 6 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“

QI kommt seinen Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen des „Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“ ergeben. QI behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung und -aufzeichnung vorzunehmen.



§ 7 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse durch den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei der Bestellung fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.

(2) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und für Unternehmer für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich QI ausdrücklich vor.

(3) Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen von QI gegen den Kunden sofort fällig.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit von QI unbestrittenen oder gegenüber QI rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.



§ 8 Lieferung, Lieferzeit

(1) Bei Zustellung erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Dabei muss es sich ausschließlich um eine Haus- bzw. Firmenadresse handeln, bei denen eine direkte Übergabe an eine Person möglich ist. Die Beschickung von Postfächern oder die Hinterlegung bei Packstationen sind ausgeschlossen.

(2) QI informiert den Kunden über die Übergabe seiner Ware an den Logistikpartner. Diese Information erfolgt nach Eingang des Kaufpreises bei QI. Der Kunde ist verpflichtet, am Tag der mit QI oder dem Logistikpartner vereinbarten Anlieferung ganztägig oder im Rahmen des vereinbarten Zeitfensters unter der Lieferadresse anwesend zu sein. Ein exakter Lieferzeitpunkt wird aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vereinbart.

(3) Aufträge, die zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangen und angenommen wurden, werden jeweils als Einzelfälle bearbeitet und können nicht zusammengefasst werden. Die Auslieferung der Waren erfolgt separat je Auftrag. Etwaige Versand- und Logistikkosten fallen je Auftrag an.

(4) Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern ist QI im zumutbaren Umfang zur Teillieferung berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist QI zur Teillieferung berechtigt.

(5) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil QI von seinem Lieferanten ohne ein Verschulden von QI trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist QI zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird QI den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten oder gleichwertige Artikel zur Ersatzlieferung anbieten.

(6) Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur als annähernd vereinbart (Circa-Fristen).

(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist QI berechtigt, Ersatz des QI insoweit entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behält sich QI vor.

(8) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (7) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den KUNDEN über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

(9) QI haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von QI zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von QI zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von QI auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(10) QI haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von QI zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(11) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

(12) Die Auslieferung der Ware erfolgt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Andere Länder auf Anfrage.

(13) Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Kunde verantwortlich für eine etwaige Verzollung, Versteuerung oder sonstige anfallende Kosten.



§ 9 Gefahrenübergang

(1) Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware geht im Fall der Versendung erst mit Übergabe an den Kunden oder seinen Beauftragten über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes: Sofern zwischen QI und dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, ist Lieferung vereinbart. Die Transportversicherung ist in den regulären Logistikkosten grundsätzlich eingeschlossen.



§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von QI.

(2) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde QI unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die QI für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist.

(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für QI vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, QI nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt QI das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(4) Wird die Ware mit anderen, QI nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt QI das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde QI anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für QI.



§ 11 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Verbrauchern

(1) Soweit zwischen QI und dem Verbraucher keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nachstehend keine abweichende Regelung enthalten ist, finden für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.

(2) Für eine Haftung von QI auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Begrenzungen:

(a) QI haftet, sofern QI Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet QI nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

(b) Sofern QI gemäß Abs. (2) (a) für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von QI auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen QI nach dem bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischer Weise rechnen musste.

(c) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn QI eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, noch für gesetzliche Ansprüche.

(d) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, derer sich QI zur Vertragserfüllung bedient.



§ 12 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern

(1) QI ist verpflichtet, dem Unternehmer die bestellte Ware bei Übergabe mangelfrei zu übergeben.

(2) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Unternehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist QI verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.

(5) QI haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Unternehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von QI beruhen. Sofern QI keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) QI haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern QI schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Unternehmer vertraut hat und auch vertrauen durfte. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.

(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.

(10) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abs. (1) bis (9) vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. (10) S. 1 gilt auch, soweit der Unternehmer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(11) Soweit die Schadensersatzhaftung QI gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von QI.



§ 13 Schadenspauschalierung

Im Fall der Nichtabnahme des Kaufgegenstandes durch den Kunden ist QI berechtigt, von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen. Verlangt QI Schadensersatz, so beträgt dieser 18 % des Nettokaufpreises. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von QI angegebene Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich QI vor. Sofern der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Vorleistung gegangen ist, ist QI berechtigt, die Schadenspauschale gem. S. 1 und/oder einen weitergehenden Schaden gem. S. 3 von der geleisteten Vorauszahlung in Abzug zu bringen und verpflichtet, den verbleibenden Restbetrag an den Kunden zurückzuerstatten.



III. Sonstige allgemein gültige Regelungen

§ 1 Anwendbares Recht

Für die Verkaufs- und Ankaufbedingungen von QI und die Geschäftsbeziehung zwischen QI und dem Kunden bzw. Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).



§ 2 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Sofern der Kunde bzw. Verkäufer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von QI Gerichtsstand. QI ist jedoch berechtigt, den Kunden bzw. Verkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der unter I. genannten Gesellschaft Erfüllungsort.



§ 3 Schlussbestimmungen

Der Vertrag sowie die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.



IV. Datenschutzhinweis

QI misst dem Schutz der personenbezogenen Daten einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns selbstverständlich. QI erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen.

Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch formlose Mitteilung auf dem Postweg zentral an die Quantor International Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Austr. 4 in 95445 Bayreuth widersprechen. Dies gilt jedoch nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Bestellabwicklung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie einstellen.

Weitere Informationen rund um das Thema Datensicherheit und Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage.



V. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



Stand: 15.03.2012